Dörte Liebetruth: Ab 23.2. Antrag für KMU-Wirtschaftshilfen möglich

Eberhard Franz ud weitere Teilnehmer
Eberhard Franz informierte über die Hilfn für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angesichts stark steigender Energiekosten zu unterstützen, stellen Land und Bund für Niedersachsen insgesamt 300 Millionen Euro Wirtschaftshilfen zur Verfügung, von denen die ersten ab dem 23. Februar 2023 beantragt werden können. Auf Einladung der heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Dörte Liebetruth der zuständige Referatsleiter Eberhard Franz aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium im Rahmen einer Online-Ansprechbar über die Hilfen und beantwortete Fragen der teilnehmenden Unternehmerinnen und Unternehmer. Von den insgesamt 300 Mio. Euro stammen 200 Mio. Euro aus Landesmitteln und 100 Mio. Euro aus Bundesmitteln.

In einer ersten Stufe sind die Energiekosten aus dem vergangenen Jahr förderfähig. „Wir gewährleisten die Antragsstellung aus einer Hand“, so Eberhard Franz. Etwaige Unterschiede in der Förderfähigkeit werden durch das Land Niedersachsen bilateral mit der Bundesebene ausgeglichen.

Zu den Antragsvoraussetzungen gehört es, dass sich die Gesamtausgaben für Energie für den Vergleichszeitraum Juli bis Dezember um mehr als 3.000 Euro verdoppelt haben und sich der verfügbare Zahlungsmittelbestand für den Zeitraum verringert hat. Die maximale Förderung ist auf 500.000 Euro begrenzt und mit der Antragsstellung verpflichten sich die Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.

Dörte Liebetruth, die sich erfolgreich für die Bereitstellung der Landesmittel eingesetzt hat, macht deutlich: „Kleine und mittlere Unternehmen, die im vergangenen Jahr solch extreme Energiekostensteigerungen zu stemmen hatten, kann ich nur ermutigen einen Antrag zu stellen. Land und Bund geht es darum, kleine und mittlere Unternehmen mit der Krise nicht alleine zu lassen. Gemeinsam bewältigen wir diese Energiekrise am besten.“

Anträge können vom 23.2.23 bis zum 31.3.23 über die NBank eingereicht werden. Unter www.nbank.de sind auch weitere Informationen zu der Antragsstellung sowie den „Häufig gefragten Fragen“ (FAQs) abrufbar.