
Das bisherige Gesetz muss dringend angepasst werden, weil die sogenannten „Entflechtungsmittel“ des Bundes, die bisher für entsprechende Förderungen zur Verfügung stehen, Ende 2019 auslaufen. Ohne die von der SPD-geführten Koalition im Landtag jetzt auf den Weg gebrachte Gesetzesanpassung wären ab 2020 keine Förderungen mehr möglich gewesen. „Ungeachtet möglicher Beschlüsse einer neuen Regierung in Berlin werden mit dem neuen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in Niedersachsen auch in den Jahren ab 2020 gesetzlich gesichert mindestens 150 Millionen Euro pro Jahr bereitstehen“, so Dörte Liebetruth.
Der Gesetzentwurf sieht erstmals seit 20 Jahren eine deutliche Erhöhung der Fördermittel des Landes vor. Die Fördermittel steigen von bisher 123,5 auf künftig 150 Millionen Euro pro Jahr. Diese sollen künftig je zur Hälfte Straßenbau- und Radwegeprojekten sowie dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zugutekommen. Bislang werden die Mittel im Verhältnis von 60:40 zu Gunsten des ÖPNV verteilt. Von den zusätzlichen 26,5 Millionen sollen 19,5 Millionen Euro mit dem Nachtragshaushalt 2018 neu bereitgestellt werden. Weitere 7 Millionen Euro werden aus Haushaltsmitteln umgeschichtet, die bereits an anderer Stelle im Haushalt 2017/2018 vorgesehen waren. „Jetzt setzen wir um, was wir im rot-schwarzen Koalitionsvertrag für Niedersachsen vereinbart haben: Wir erhöhen die Mittel für kommunale Straßen und Radwege deutlich, ohne dass dies zu Lasten des Öffentlichen Personennahverkehrs geht. Im Gegenteil steigen auch die Fördermittel für den ÖPNV aufgrund der Erhöhung der Gesamtmittel leicht“, so Dörte Liebetruth.
„Gerade für den kommunalen Straßen- und Radwegebau bestehen landesweit erhebliche Bedarfe. Die bis Ende 2019 bislang bereitstehenden Mittel waren nämlich bereits vollständig für laufende Projekte gebunden. Mit der Erhöhung auf 150 Mio. Euro sorgen wir dafür, dass zukünftig für diese Vorhaben deutlich mehr Mittel bereitgestellt werden. In den Folgejahren bedeutet das für entsprechende Projekte rund 50 Prozent mehr Fördermittel als bisher. Mit unserem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz schaffen wir für alle Kommunen endlich Planungssicherheit für die mehrjährigen Förderprogramme und Projekte“, so die SPD-Abgeordnete.