Erdgasförderung: Vollzugshilfe kommt

Bundestagsabgeordnete Jantz-Herrmann begrüßt Antwort des Ministeriums Die Bundestagsabgeordnete Christina Jantz-Herrmann (SPD) hat im Bundeswirtschaftsministerium nachgehakt, wie der aktuelle Stand zur Erstellung einer sogenannten Vollzugshilfe zur Bergverordnung über Einwirkungsbereiche ist. Durch die Vollzugshilfe soll es den zuständigen Behörden unter anderem erleichtert werden, Schäden durch Erdbeben, die auch durch Erdgasförderung entstehen können, besser einordnen zu können und dadurch

„Das Ministerium schrieb mir, dass der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss für Technik im Bergbau im September 2016 beauftragt wurde, die Vollzugshilfe auszuarbeiten. Mit den Ergebnissen wird sich im kommenden Mai der übergeordnete Bund-Länder-Ausschuss Bergbau beschäftigen. Wenn alles gut läuft, kann die Vollzugshilfe anschließend kurzfristig in Kraft treten. Das macht Mut und freut mich“, so die Abgeordnete.

Sie wisse seit Langem um die Wichtigkeit der Vollzugsordnung. „Auch auf Podiumsdiskussionen, wie zum Beispiel zuletzt in Langwedel, wurde ich immer wieder auf das Thema angesprochen. Dies war auch der Grund, im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium nachzuhaken“ so Jantz-Herrmann.

„Im Mittelpunkt der noch laufenden Beratungen stehen insbesondere die erforderlichen Konkretisierungen für den Vollzug bei der künftigen Feststellung eines Einwirkungsbereichs im Fall von Erschütterungen. Daneben wird aber auch die Abstimmung zwischen Vermessungsingenieuren, die zum Beispiel Karten von unterirdischen Lagerstätten erstellen und den Erdbebendiensten der Länder und des Bundes diskutiert“, erläutert die Abgeordnete den aktuellen Sachstand. Zudem prüfe das Bundeswirtschaftsministerium, ob bei den bereits vorhandenen Vollzuganweisungen redaktionelle Klarstellungen notwendig sind.

„Ich werde hier weiter am Ball bleiben und mich für eine schnelle Umsetzung stark machen“, so die Abgeordnete abschließend.