
Als zuständige Berichterstatterin für frauenpolitische Themen im Rechtsausschuss wird Jantz-Herrmann die Gesetzesberatungen eng begleiten. „Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir eine klare Rechtsgrundlage für den Anspruch auf gleichen Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit unabhängig vom Geschlecht. Bis zu 14 Millionen Männer und Frauen können durch den Auskunftsanspruch erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Große Unternehmen müssen sich künftig erstmals durch Berichtspflichten und Prüfverfahren mit ihren Lohnstrukturen beschäftigen“, so Jantz-Herrmann.
„Bisher gibt es kein Gesetz, das das Thema 'gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit' voranbringt. Ich bin sehr froh, dass wir hier mit dem offiziellen Eintritt in das parlamentarische Verfahren einen echten Durchbruch geschafft haben“, führt die SPD-Abgeordnete für Osterholz und Verden weiterhin aus.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches für eine große Gruppe von Arbeitnehmern vor. Denn Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. „Die SPD würde die Zahl eigentlich gerne niedriger ansetzen, hier stoßen wir aber auf Widerstand unseres Koalitionspartners“, so Jantz-Herrmann. Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden im Gesetz weiterhin aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen. Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar. Insbesondere sieht der Entwurf auch die Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und die Definition wesentlicher Begriffe vor.
Die letzten Feinheiten werden nun im Bundestag geklärt.