
„Die Schlichtungsstelle hat die wichtige Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Trägern außergerichtlich beizulegen. Das betrifft insbesondere das Thema Barrierefreiheit“, erklärt Jantz-Herrmann. „Da Schlichtungsverfahren – anders als Gerichtsverfahren – kostenlos sind und kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden muss, konnten wir so eine erhebliche Verbesserung für Menschen mit Behinderungen erreichen“, so die Abgeordnete weiter, die unter anderem Mitglied im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz ist.
Die Antragsstelle ist mit Hilfe eines Online-Formulars, auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich. Die Website der Schlichtungsstelle ist unter dem Link www.schlichtungsstelle-bgg.de erreichbar und barrierefrei. Die Schlichtungsstelle ist ein wichtiges Ergebnis der im Sommer 2016 in Kraft getretenen Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes und hat ihren Sitz in Berlin.