
Ein staatliches Tierwohllabel ist ein erster Schritt zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können durch eine klare Kennzeichnung beim Kauf erkennen, wie die Tiere gehalten werden. Landwirte haben die Chance, ihre Tiere artgerechter zu halten und dafür fair entlohnt zu werden. Voraussetzung sind klar nachvollziehbare Kriterien – Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt muss diese schnell vorlegen. Wir erwarten eine Orientierung am bereits erfolgreichen Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes.
Mehr als ein erster Schritt in Richtung nachhaltiger, artgerechter Tierhaltung in der Landwirtschaft kann ein freiwilliges Tierwohllabel aber nicht sein. Es bleibt zu befürchten, dass sich für den Großteil der sogenannten Nutztiere in unserem Land erst einmal rein gar nichts ändern wird. Die Existenz eines freiwilligen Tierschutzlabels darf kein Alibi für die zu niedrigen gesetzlichen Tierschutzstandards in unserem Land sein. Stattdessen muss das Tierschutzgesetz weiterentwickelt werden. Tiere dürfen nicht länger den Haltungsformen angepasst werden. Amputationen von Schnäbeln und Schwänzen sind zu verbieten. Die Tierzucht darf nicht mehr auf die Höchstleistung von Lebewesen ausgerichtet werden. Tiere sind keine Industrieprodukte.
Die routinemäßige Tötung von männlichen Eintagsküken in deutschen Brütereien muss sofort verboten werden. Auch hier gilt: Tiere sind keine Wegwerfware. Die Fixierung unseres Koalitionspartners auf technische Verfahren zur Geschlechtserkennung im Ei reicht nicht aus. Hier braucht es einen klaren Ausstiegsplan und einen mehrgleisigen Weg, der auch auf das Zweinutzungshuhn setzt.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung von Ute Vogt (Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Christina Jantz-Herrmann (Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion)