
Das neuerdings also die Gefährlichkeit von Verfassungsfeinden nach Größe oder Einfluss beurteilt wird, so Heinz Möller, ist für viele Menschen und auch für mich völlig unverständlich. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Richtergremium in seinem Urteilsspruch die NPD zwar als verfassungsfeindlich einstuft, aber ein Verbot trotzdem aufgrund angeblich zu geringer Einflußmöglichkeiten der Partei nicht aussprechen will.
"Ich kann und will insbesondere die Begründung des Urteils nicht nachvollziehen, denn wenn jemand verfassungsfeindlich ist, gehört er verboten und basta", folgert Möller empört.
"Gerade im Hinblick auf die alte Regel "Wehret den Anfängen!" und damit auch für die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie sorgt das Bundesverfassungsgericht jetzt für jede Menge berechtigte Kritik", findet der AfA-Sprecher.
Das Urteil sei jedoch noch lange kein Freibrief. Schließlich habe das Verfassungsgericht keinen Zweifel aufkommen lassen, dass die NPD eine menschenverachtende, fremdenfeindliche und antidemokratische Partei ist, so Möller abschließend.