100.000 zusätzliche Plätze für Kinder – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung beschlossen, mit dem das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 umgesetzt werden soll.

„Damit soll eine Grundlage für die gemeinsame Finanzierung der Investitionskosten von Bund und Ländern für 100.000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden“, freut sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Christina Jantz-Herrmann über die Gesetzesinitiative aus dem SPD-geführten Bundesfamilienministerium.

Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen umfasse das neue Programm nicht nur Plätze für Kinder unter drei Jahren, sondern auch für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt.

Die zusätzlichen Plätze stünden damit auch Kindern mit Fluchthintergrund zur Verfügung. „Für diese Kinder ist eine gute und frühzeitige Kindertagesbetreuung der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration und somit zu gleichen Teilhabechancen“, so Jantz-Herrmann.

Neben zusätzlichen Plätzen solle mit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 auch die Qualität der Betreuungsangebote vorangebracht werden. So könnten der Abgeordneten folgend qualitative Ausstattungsinvestitionen gefördert werden, wie z.B. Sport- und Bewegungsräume, die Einrichtung von Küchen und der Verpflegung dienenden Räumen, eine barrierefreie Ausstattung, Räumlichkeiten für Elterngespräche oder Elterncafés.

„Mit dem neuen Investitionsprogramm wird der weitere quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung gefördert und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Integration und für die Chancengleichheit aller Kinder, geleistet“, führt die Abgeordnete weiter aus.

Das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen werde dafür um 1,126 Milliarden Euro aufgestockt, wovon in 2017 Bundesmittel von 226 Millionen Euro und von 2018 bis 2020 jährlich je 300 Millionen Euro zugeführt werden.

Die Umsetzung des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 erfolgt durch Änderungen des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Artikel 1) und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (Artikel 2). Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.