

Kern des Gesprächs bildete der Austausch über das jüngst beschlossene Teilhabegesetz. Jantz-Herrmann stellte heraus, dass mit dem Gesetz die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst werde und erwerbstätige Leistungsbezieher so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten können. Schließlich werde sich der sogenannte Schonbetrag bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen. Somit könnten dann auch Schwerbehinderte endlich mehr sparen.
Zudem würden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege künftig weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege werde es nicht geben. „Damit haben wir die große Sorge ausräumen können, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematischen Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen“, erläuterte die SPD-Abgeordnete und führte weiter aus: „Bei einem sozialpolitischen Großprojekt wie dem Bundesteilhabegesetz müssen wir selbstverständlich besondere Sorge tragen, dass es so umgesetzt wird wie wir es beabsichtigen. Zentrale Neuregelungen werden wir darum noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erproben und die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich untersuchen.“
Dann berichtete Thaufelder, die seit zwei Jahren die derzeit 49 schwerbehinderten Landesbediensteten an Schulen im Landkreis Verden vertritt, aus ihrer täglichen Praxis: „Für meine Tätigkeit als Schwerbehindertenvertreterin werde ich für einige Unterrichtsstunden von meiner originären Tätigkeit als Lehrerin am Cato Bontjes van Beek-Gymnasium freigestellt. Es sind vor allem sehr zeitaufwändige Einzelfälle, Gespräche mit Schulleitern, Verhandlungen, Recherche sowie die Prüfung fairer Arbeitsbedingungen, die meine Arbeit prägen“. Zudem führte sie aus, dass es für die Schwerbehindertenvertretungen schwierig sei, in Einstellungsverfahren konkret Gehör zu finden. Informationspflichten gebe es zum Beispiel nicht.
„Ich finde es wichtig, dass die Schwerbehindertenvertretungen frühzeitig über anstehende Bewerbungsgespräche in Kenntnis gesetzt werden, um so den schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern ein möglichst faires Bewerbungsverfahren zu ermöglichen. Hier bleiben wir am Ball. Mit dem Bundesteilhabegesetz konnten wir die Schwerbehindertenvertretungen stärken, in dem die Vertrauenspersonen in den Vertretungen nun mehr Ansprüche auf Freistellungen und Fortbildungen bekommen. Auch erhalten die die Werkstatträte in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) mehr Rechte. Für besonders wichtige Angelegenheiten (z. B. Entlohnungsgrundsätze) hat der Werkstattrat künftig ein Mitbestimmungsrecht. Mehr war mit unserem Koalitionspartner nicht zu machen“, schloss die Abgeordnete das Gespräch.