Parlament beschließt Teilhabegesetz mit zahlreichen Verbesserungen

Der Deutsche Bundestag hat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition noch wichtige Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen reagiert.

Christina Jantz-Herrmann hatte im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens den Kontakt zu den örtlichen Trägern der Behindertenhilfe gesucht, um deren Einschätzung vom Gesetzentwurf zu erfahren. So führte ich verschiedene Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenhilfeeinrichtungen in den Landkreisen Osterholz und Verden, absolvierte einen Praxistag bei der Diakonischen Behindertenhilfe in Lilienthal und initiierte ein gemeinsames Treffen der Einrichtungsvertreter mit den Fachpolitikerinnen der SPD-Bundestagsfraktion und der Parlamentarischen Staatssekretärin im Arbeit- und Sozialministerium  Gabriele Lösekrug-Möller im Bundestag. „Mir ist es wichtig, in Berlin als Sprachrohr meiner Region zu wirken, denn was in Berlin von der Großen Koalition beschlossen wird, muss hier vor Ort auch funktionieren,“ erklärt Jantz-Herrmann. 

„In dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz stellen wir endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst“, so Jantz-Herrmann weiter. 

Zudem werden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege wird es nicht geben. „Damit räumen wir die große Sorge aus, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematischen Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen“, erläutert MdB Jantz-Herrmann.

Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundene Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.

Mit dem Teilhabegesetz wird die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Erwerbstätige Leistungsbezieher können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen.

Für Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe wäre es laut Gesetzentwurf bei den jetzigen Grenzen geblieben.

Dazu meint Christina Jantz-Herrmann: „Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch nachbesseren konnten. Es ist uns gelungen, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anzuheben und damit auch die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe zu auszuweiten. Zudem konnten wir eine Verdoppelung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattbeschäftigte auf 52 Euro erreichen.“

Die SPD-Bundestagsabgeordnete für Osterholz-Verden betont: „Bei einem sozialpolitischen Großprojekt wie dem Bundesteilhabegesetz müssen wir selbstverständlich besondere Sorge tragen, dass es so umgesetzt wird, wie wir es beabsichtigen. Zentrale Neuregelungen werden wir darum noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erproben und die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich untersuchen.“