
Die Beitragsbemessungsgrenze aufzuheben ist aber nicht die Lösung des Problems des ständig sinkenden Rentenniveaus. Denn höhere Beiträge bedeuten nach dem Äquivalenzprinzip höhere Leistungen und damit langfristig auch einen höheren Finanzierungsbedarf.
Wenn man dieses Prinzip durchbrechen und dem richtigen Anliegen Rechnunng tragen will, dass Rentenniveau zu stabilisieren, muss man die Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze höher besteuern.
Für einen höheren Steuerzuschuss spricht auch, dass die Bundeszu-schüsse aktuell die versicherungsfremden Leistungen längst nicht mehr decken. So werden zum Beispiel die Mütterrente und die abschlagsfreie Rente ab 63 aus Beitrags- und nicht, wie es richtig wäre, aus Steuermitteln finanziert".
Bei der Beitragsbemessungsgrenze fordern Sozialdemokraten und Arbeiterwohlfahrt zudem eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze und der Rentenleistungen von Ost und West. Diese liegt zur Zeit im Westen bei 6 200 Euro Bruttoeinkommen im Monat und im Osten bei 5 400 Euro. Diese Unterscheidungen sind nicht mehr zeitgemäß, findet Fritz-Heiner Hepke.