Investitionsprogramm für Krankenhäuser: Neues Sondervermögen „Sicherstellung der Krankenhausversorgung“

Die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt ab dem Haushaltsjahr 2017, das Sondervermögen „Sicherstellung der Krankenhausversorgung" zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionen zu errichten. Die SPD-Bundestagsabgeordnete für Osterholz und Verden, Christina Jantz-Herrmann, begrüßt diese Entscheidung.

„Bislang stehen für die Investitionsmaßnahmen jährlich Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro zuzüglich 115 Millionen Euro für die sogenannte Bettenpauschale aus Landes- und Kommunalmitteln zur Verfügung. Hinzu kommen Mittel ab 2017 einmalig aus dem Strukturfonds des Bundes für Strukturmaßnahmen in Höhe von insgesamt 94 Millionen Euro, die hälftig vom Bund und hälftig gemeinsam von Land und Kommunen kofinanziert werden“, so die Abgeordnete.

Ab 2017 solle es nun mit dem Sondervermögen „Sicherstellung der Krankenhausversorgung“ eine 3. Säule der Finanzierung geben. 16 Millionen Euro in 2017 und ab 2018 jährlich 32 Millionen Euro wolle die Landesregierung dann zur Finanzierung von Krankenhausinvestitionen bereitstellen. Mit dem Sondervermögen sollen Tilgung, Zinsen und Kosten für die Kreditfinanzierung von Investitionsmaßnahmen finanziert werden.

„Diese Maßnahme ist aus meiner Sicht zu begrüßen und auch notwendig, um den bereits von der niedersächsischen Vorgängerregierung übernommenen Investitionsstau in Höhe von derzeit rund 1,7 Milliarden Euro endlich abzubauen. Ich gehe davon aus, dass von den zusätzlichen Mitteln auch das Kreiskrankenhaus Osterholz sowie die beiden Standorte der Aller-Weser-Klinik profitieren werden. Das ist neben weiteren Maßnahmen äußerst wichtig für einen langfristigen Erhalt der für unsere Region so wichtigen Krankenhäuser“, erläutert Jantz-Herrmann.

Das Sondervermögen soll über das Niedersächsische Haushaltsbegleitgesetz 2017 errichtet werden und eine Laufzeit von 25 Jahren besitzen.