

„Olaf Bargemann hat mir mitgeteilt, dass er das geplante Bundesteilhabegesetz grundsätzlich positiv sieht. Das Aufbrechen veralteter Strukturen fördert Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen. Allerdings hat Herr Bargemann auch angemerkt, dass man darauf aufpassen muss, den Zugang zu Leistungen für bestimmte Personengruppen nicht zu beschränken.“, führte die Abgeordnete aus. Nach § 99 des aktuellen Gesetzesentwurfs steht die Eingliederungshilfe nur solchen Personen zu, die in mindestens fünf von neun aufgelisteten Lebensbereichen zur Teilhabe an der Gesellschaft erheblich eingeschränkt sind. „Eventuell kann es durch die Anwendung dieser Definition dazu kommen, dass etwa Schüler mit einer Behinderung keinen Anspruch auf die Eingliederungshilfe mehr haben. Wir sollten lieber direkt die Definition der UN Behindertenrechts-Konvention anwenden“, meint Olaf Bargemann, Geschäftsführer der Lebenshilfe Osterholz. „Wir müssen natürlich darauf achten, dass keine Menschen durch das Raster fallen, die Leistungen brauchen“, kommentierte die SPD-Bundestagsabgeordnete für Osterholz und Verden.
„Ein weiterer Bereich, in dem wir aufpassen müssen, ist die Anwendung des sogenannten Externen Vergleichs. Dies betrifft die Vergütung der Leistungsträger, etwa die Lebenshilfe. Bisher wurde sich am Mittelwert orientiert, nun am unteren Drittel. Wir befürchten dadurch langfristig eine Absenkung der Vergütungen und damit der Versorgungs-Standards für die Menschen mit Behinderung“, betonte Olaf Bargemann.
Die SPD-Abgeordnete zieht ein positives Fazit des Hintergrundgesprächs: „Für mich ist der Austausch mit Betroffenen vor Ort sehr wichtig. Auch heute habe ich wieder viele gute Anregungen mitgenommen.“