
"Mit dem längst überfälligen Beschluss zur Änderung des Sexualstrafrechts hat der Bundestag die Rechte der Opfer von Sexualdelikten deutlich gestärkt. Mit der gesetzlichen Verankerung des Prinzips "Nein heißt Nein" im Paragrafen 177 des Strafgesetzbuches wird es endlich möglich, Täter zu bestrafen, wenn sie sich über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzen", lobt SPD-Kommunalpolitikerin Hanschmann.
Gleichzeitig dankte Hanschmann Bundesjustizminister Heiko Mass (SPD), der federführend mit dazu beige-tragen hat, dass diese eigentlich gesellschaftliche Selbstverständlichkeit nun auch rechtlich durchgesetzt und abgesichert wurde. Mit der deutlich nachgebesserten Gesetzesänderung des Sexualstrafrechts hat der Bundestag die bisher klaffende Strafbarkeitslücke nach jahrelanger Debatte endlich geschlossen", freut sich Karin Hanschmann weiter.
"Mass und die SPD haben in Berlin gute Arbeit geleistet und den Schutz für Opfer von Sexualdelikten erheblich verbessert. Nun liegt es auch an der Niedersächsischen Justiz, das modernisierte Sexualstrafrecht konsequent zur Geltung zu bringen", so Karin Hanschmann abschließend.