

Als zuständige SPD-Abgeordnete für frauenpolitische Themen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist die Thematik für Jantz-Herrmann von besonderer Bedeutung.
Nach bisheriger Rechtslage ist die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung sexueller Handlungen durch das potenzielle Opfer reichte nicht aus. Diese Gesetzeslage habe nicht mehr mit dem Strafempfinden der Bevölkerung übereingestimmt und rief zu Recht großes Unverständnis hervor, so die SPD-Abgeordnete für Osterholz und Verden. Deshalb sei die Reform nötig und lange überfällig gewesen. Künftig sei sichergestellt, dass ein „Nein!“ auch ein Nein heiße.
Mit der Gesetzesreform erfüllt das deutsche Strafrecht nun auch die Voraussetzungen der Istanbul-Konvention, die bereits 2011 unterzeichnet wurde. Einer Ratifizierung steht nichts mehr im Wege. Mit der Reform werden darüber hinaus zwei neue Tatbestände im Strafrecht aufgenommen: Die sexuelle Belästigung, die bisher nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz passierte, wird künftig generell unter Strafe gestellt. Außerdem wird in Zukunft auch bestraft, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.
„Die Änderungen stärken das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Hierfür haben wir uns lange eingesetzt. Erst durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und der anschließenden gesellschaftlichen Debatte setzte auch bei der Union ein Umdenken ein, das zur Aufgabe der Blockade gegen ein modernes Sexualstrafrecht führte“, so Jantz-Herrmann abschließend.