Erleichterte Integration und Teilhabe für Flüchtlinge

Heute hat der Bundestag das Integrationsgesetz beschlossen. Ein Bündel von Maßnahmen schafft klare und verbindliche Regeln für Integration. „Wer in unserem Land Schutz sucht, hat nun die Chance, schnell auf eigenen Beinen zu stehen“, sagt die Bundestagsabgeordnete Christina Jantz-Herrmann. „Die neuen Unterstützungsmöglichkeiten helfen denen, die sich anstrengen und ihren Beitrag leisten möchten.“

Dabei steht insbesondere die rasche Integration auf dem Arbeitsmarkt als Kernpfeiler für gesellschaftliche Integration im Mittelpunkt des Gesetzes. Für einen schnellen und sinnvollen Beschäftigungseinstieg legt der Bund ein Arbeitsmarktprogramm für 100.000 zusätzliche, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf. Zudem wird die Förderung der Berufsausbildung von Geflüchteten deutlich verbessert: Ausbildungsbegleitende Hilfen, die assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive nun erstmalig zur Verfügung stehen.

Außerdem wird mit dem Gesetz die sogenannte 3+2-Regelung für geduldete Azubis einführt: Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Für eine anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Die SPD-Bundestagabgeordnete für Osterholz und Verden begrüßt diese Reglung: „Mit der Möglichkeit einer Anschlussbeschäftigung können die ausbildenden Betriebe nun auch die Früchte ihres Engagements ernten. Dies ist auch ein wichtiger Schritt zur Deckung des Fachkräftebedarfs.“

Mit dem Integrationsgesetz sei zudem der erste Schritt zu einem Einwanderungsgesetz getan, so die Bundestagsabgeordnete abschließend.