
"Solche Sonderleistungen sind keine festen Entgeltbestandteile und sollten daher auch nicht angerechnet werden. Diese Entscheidung darf auf keinen Fall dazu genutzt werden, dass der Mindestlohn ausgehebelt wird", so der AfA-Sprecher warnend. Er sich sich jedoch sicher, dass die große Mehrheit der seriösen Arbeitgeber sich an solchen Praktiken nicht beteiligen werden.
"Der Mindestlohn ist eine richtige und dringend notwendige Errungenschaft, von der im Landkreis Verden Tausende Menschen und bundesweit über vier Millionen Beschäftigte profitieren. Gute Arbeit muss schließlich gerecht entlohnt werden. Als sozialdemokratische Maßnahme ist der Mindestlohn der beste Weg aus der Niedriglohnpolitik der CDU/FDP-Regierungen vergangener Jahre", betont Heinz Möller weiter.
Aus guten Gründen soll zum Januar 2017 die Höhe des Mindestlohns von einer Kommission der Tarifpartner das erste Mal geprüft werden. "Um einen nachhaltigen Mindestlohn zu schaffen, ist es von enormer Bedeutung, die Höhe der Lohnuntergrenze schrittweise anzuheben", bekräftigt SPD-Kreistagsabgeordneter Heinz Möller und ergänzt: "Darüber hinaus müssen Ausnahmen beim Mindestlohn zurückgenommen und Strategien zum Unterlaufen des Mindestlohnes ausgeschlossen werden. Dass junge Beschäftigte und Langzeitarbeitslose unterhalb des Mindestlohnes entlohnt werden, ist vollig unverständlich und nicht plausibel!"