TTIP-Verhandlungen lösen bei Kreis-SPD Unbehagen aus

Das Unbehagen über die laufenden Verhandlungen über das geplante amerikanisch-europäische Freihandelsabkommen TTIP ist in weiten Kreisen der Sozialdemokraten sehr groß. Davon konnte sich SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik jetzt auf einer Diskussionsveranstaltung seiner Partei im Gasthaus Klenke in Langwedel ein Bild machen. Dies nahm Michallik zum Anlass für die Forderung, die TTIP-Verhandlungen endlich offen, fair und demokratisch zu führen.

"Ein Verhandlungsdiktat der USA ist für die Kreis-SPD völlig ausgeschlossen", so Michallik.

Zwar sei Freihandel wichtig, aber nicht um jeden Preis, sagte der SPD-Kreisvorsitzende auf der Tagung. Er habe den Eindruck gewonnen, dass bei den Verhandlungen von den USA versucht werde, der EU mit Drohungen und Tauschgeschäften im Hinterzimmer Zugeständnisse abzunötigen, die nicht gut sind für Deutschland und Europa. Michallik zog auf der Tagung eine rote Linie gegenüber den US-Verhandlungsführern. "Wenn die USA fordert, diese zu überschreiten, muss es für die SPD das Ende von TTIP bedeuten, so Sozialdemokrat Michallik.

So könne er beispielsweise nicht nachvollziehen, dass es Exporterleichterungen für die europäische Autoindustrie nur dann geben soll, wenn die EU im Gegenzug bereit ist, mehr und auch gentechnisch veränderte amerikanische Agrarprodukte abzunehmen. Hier werden  aus Sicht des SPD-Kreisvorsitzenden klar euro- päische Standards in Frage gestellt und auch die Unabhängigkeit der nationalen Parlamente eingeschränkt, rügte er.

Kritisch sehen Bernd Michallik und die Tagungsteilnehmer inbesondere folgende Punkte:

1. den Versuch, die Gesetzgebung etwa in Fragen des Umwelt- und Verbraucherschutzes durch TTIP einzuschränken;

2. die von den USA betriebene Einrichtung von fragwürdigen Schiedsgerichten im Rahmen des so genannten "Investor-Staat-Klageverfahrens (ISDS), vor denen Investoren gegen Mitgliedsstaaten der TTIP-Zone klagen könnten, falls sie sich  durch Gesetze und Auflagen geschädigt oder gegenüber inländischen Unternehmen benachteiligt fühlen;

3. sowie die von den USA betriebene Verkehrung des europäischen Verbraucherschutzprinzips, demzufolge Produkte erst dann für den Markt zugelassen werden, wenn nachgewiesen ist, dass sie nicht gesundheitsschädlich sind. Dagegen werden in den USA Produkte nur dann verboten, wenn ihre gesundheitsschädigende Wirkung erwiesen ist;

4.  keine Einschränkung bei Arbeitnehmerrechten, Sozial- und Umweltstandards.

Abschließend forderte die Konferenz Bundeskanzlerin Merkel auf, sich auf keinerlei Kuhhandel zu Lasten der europäischen Verbraucher und Arbeitnehmerschaft einzulassen. Bernd Michallik klar und eindeutig: "Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge oder arbeitsrechtliche Standards wie Mitbestimmung, Betriebsverfassung und Tarifautonomie sind für die SPD nicht verhandelbar. Das gilt auch für die europäischen Standards im Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz.