
Die SPD im Landkreis Verden begrüßt, dass sich die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag darauf geeinigt haben, das Telemediengesetz so zu ändern, dass freies WLAN möglich ist. Nun sind auch private oder nebengewerbliche Anbieter von freiem WLAN vor der Störerhaftung – für problematische und strafwürdige Inhalte in jeder Form haftbar gemacht zu werden – sicher.
Sie haben Rechtssicherheit. Die Änderung des Telemediengesetzes stellt klar, dass Anbieter von freiem WLAN als Accessprovider angesehen werden, die bei der Haftung privilegiert sind und vor allem keinen weiteren Prüfpflichten unterliegen. SPD-Kreischef Michallik freut sich über den Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion. Es war richtig, keine faulen Kompromisse eingegangen zu sein. Das Ergebnis spricht für sich.