Fast 1 Million Euro für die Städtebauförderung

Bereits 2014 hatte der Deutsche Bundestag die Bundesmittel für die Städtebauförderung auf insgesamt 700 Millionen Euro erhöht. Insgesamt profitierten im Programmjahr 2015 bundesweit über 2000 Gemeinden von diesen Mitteln. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Christina Jantz-Herrmann erklärt: „Mit der Bundesförderung helfen wir den Kommunen bei der Bewältigung des demografischen und ökonomischen Wandels.“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesbauministerium, Florian Pronold (SPD) beim gemeinsamen Besuch des Norddeutschen Zentrums für Nachhaltiges Bauen (NZNB) in Verden.

Auch gelte es Herausforderungen bei der Zuwanderung zu begegnen. „Der Städtebau ist ein wesentlicher Faktor für das Gelingen der Integration unseren neuen Mitbürger“, weiß die Abgeordnete. 

Was das in Zahlen für ihren Wahlkreis Osterholz und Verden bedeutet, erfuhr die Bundestagsabgeordnete Christina Jantz-Herrmann nun durch einen Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Florian Pronold (SPD). Dieser hatte im vergangenen Jahr gemeinsam mit Jantz-Herrmann das Norddeutsche Zentrum für Nachhaltiges Bauen (NZNB) in Verden besucht.

Insgesamt flossen im Jahr 2015 über 950.000 Euro an städtebaulicher Förderung in die Landkreise Verden und Osterholz. Im Rahmen des Programms Soziale Stadt erhielt z.B. Osterholz-Scharmbeck 300.000 Euro. Die Ortszentren in Worpswede und Oyten wurden mit 206.500 Euro bzw. 200.000 Euro gefördert.

Christina Jantz-Herrmann: „Es ist mir wichtig zu betonen, dass die Städtebauförderung immer ein gemeinsames Unternehmen von Bund, Land und Kommune ist. Der Bund bezuschusst die Projekte, die auf lokaler Ebene erarbeitet werden, wenn sie entsprechenden Kriterien genügen.“


Zum Hintergrund:

Städtebauförderung des Bundes und der Länder

Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.

Ziele

Ziele der Städtebauförderung sind:

– Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes;

– Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen

– Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.

Zur Verwirklichung dieser Förderziele hat der Bund folgende Programme geschaffen:

  • Soziale Stadt
  • Stadtumbau Ost
  • Stadtumbau West
  • Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
  • Städtebaulicher Denkmalschutz
  • Kleinere Städte und Gemeinden
  • Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
  • Investitionspakt