

Kürzlich befasste sich der Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, auf Initiative von Christina Jantz-Herrmann, mit einer neuen Studie zur Zusammenarbeit zwischen Veterinär- und Justizbehörden. Die Ergebnisse des in Braunschweig ansässigen Thünen-Instituts, einer Forschungseinrichtung des Bundes, waren denn auch zunächst Gesprächsthema im Veterinäramt. Leider bestätigten auch die Kreisverdener Amtstierärzte die eher traurigen Ergebnisse. Verstöße gegen Tierschutzvorschriften werden von den Justizbehörden und Gerichten oft nicht als solche angesehen und deshalb nicht strafrechtlich verfolgt. „Auch hier im Landkreis Verden wird ein großer Teil der strafrechtlich relevanten Verfahren eingestellt", so Jantz-Herrmann. „Die Verfahren, die stattfinden, dauern zu lange und die möglichen Strafmaße werden nicht ausgeschöpft. Laut der Thünen-Studie gibt es zwei Gründe dafür: Erstens herrscht wenig Interesse am Tierschutz bei Staatsanwälten und Richtern. Zweitens sind die besonderen Fachkenntnisse der Staatsanwälte und Richter im Tierschutzrecht häufig gering. Hier müssen wir das Gespräch mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten, aber auch den Landesregierungen suchen, die verantwortlich für die Juristenausbildung sind.“
Die Amtstierärztinnen um Peter Rojem beschrieben der Tierschutzbeauftragten die Schwierigkeiten bei der Kontrolle und Durchführung der Vorschriften in den Bereichen Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittelüberwachung und Tierschutz. So plädierten sie unter anderem dafür, die Transportbedingungen von Schlachtvieh direkt bei der Ankunft am Schlachthof zu kontrollieren. Bisher würden Kontrollen auf dem Weg dorthin durchgeführt, wo aber die Möglichkeiten sehr beschränkt seien: „Wir können ja schlecht mehrere hundert Schweine am Autobahnrastplatz abladen um sie durchzuchecken“, so die Aussage der Tierärzte.
Verwaltungsdienstleiter Heemsoth machte Christina Jantz-Herrmann auf diverse fehlende Ausführungsbestimmungen des Tierschutzgesetzes aufmerksam. Ein Beispiel hierfür ist die fehlende Verordnung für den Nachweis der Sachkunde eines Hundetrainers. „Wenn das in jeder Kommune anders gehandhabt wird, entsteht natürlich ein bundesweiter Flickenteppich an unterschiedlichen Hundetrainerkompetenzen. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers“, weiß die Abgeordnete. Sie werde im Sinne des Tierschutzes dem Koalitionspartner in Berlin wieder einmal auf die Füße treten, erklärte sie.
Zum Schluss fanden beide Seiten: „Das war ein sehr informatives und zielführendes Gespräch.“