Neues Gesetz entlastet die Kommunen

Der Vorsitzende der SPD im Landkreis Verden, Bernd Michallik (Langwedel), begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), Andrea Nahles (SPD), zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe.

Durch zwei Urteile des Bundessozialgerichtes (BSG) im Dezember 2015 und Januar 2016 besteht Rechtsunsicherheit, ob Unionsbürgerinnen und -bürger, auch wenn sie keiner Erwerbsarbeit nachgehen oder aufgrund früherer Erwerbsarbeit in die deutschen Sozialversicherungssysteme eingezahlt haben, Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe haben. Bernd Michallik dazu: „Es ist gut, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hier schnell gehandelt und einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Damit ist entstandene Unsicherheit beendet.“

Um zusätzliche Ausgaben der Kommunen für Sozialhilfe zu vermeiden und eine Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme zu verhindern, hatten die Kommunen eine rasche gesetzliche Klärung dieser Ansprüche gefordert. Der jetzt von Andrea Nahles vorgelegte Gesetzentwurf stellt klar, dass Unionsbürgerinnen und -bürger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe grundsätzlich ausgeschlossen sind, wenn sie nicht arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben.

Damit wird die Gesetzeslage dem europäischen Rahmen angepasst. Auf Grundlage der europäischen Sozialcharta erhalten alle Unionsbürgerinnen und -bürger existenzsichernde Sozialleistungen in ihrem Heimatland. Deshalb werden künftig nur noch Überbrückungsleistungen und Darlehen für die Rückreise in das Heimatland der betroffenen Personengruppen gewährt.

Gleichzeitig sieht SPD-Kreisvorsitzender Michallik die Europäische Union in der Pflicht. Auch dort seien noch Hausaufgaben zu erledigen. Der SPD-Kreischef begrüßt diese Initiative von Andrea Nahles, Rechtssicherheit herzustellen und die Kommunen vor zusätzlichen Kosten in der Sozialhilfe zu schützen.