
Die Zurückhaltung des Unternehmens bei der Schadensregulierung mache den Handlungsbedarf klar deutlich.
Die politischen Vertreter unserer Region befänden sich in Sachen Fracking-Gesetzgebung zwar überparteilich auf einer Linie – doch zur Wahrheit gehöre auch, dass der dringend benötigte Gesetzentwurf in Berlin von der Union aufgehalten werde, so Jantz-Herrmann. Dies geschehe nicht, weil die Union den Entwurf verschärfen wolle sondern, um ihn zu verwässern. „Volker Kauder gelingt es nicht, seine Fraktion zu einen – im Sinne eines scharfen Gesetzes. Ich fordere die Union auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren“, schreibt Jantz-Herrmann.
Sie sei nicht nur von der Stärke des Erdbebens betroffen, sondern auch von der Uneinsichtigkeit des Unternehmens, was durch die ersten Unternehmensäußerungen deutlich wurde, teilt die SPD-Bundestagsabgeordnete weiterhin mit.
Bezogen auf die notwendigen Reglementierungen fordert die Abgeordnete unter anderem eine Verpflichtung für die Unternehmen, beim Lagerstättenwasser stets den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik einzuhalten, die die Aufbereitung zum Ziel hat sowie eine knappe Befristung von Genehmigungen für Lagerstättenwasseranlagen. Zudem sei eine rechtssichere Ergänzung der Verbotszonen für Fracking- und Verpressvorhaben um Vorranggebiete für die Trinkwasserversorgung und Wassereinzugsgebiete für die Lebensmittelherstellung vonnöten. Im Raum stehe auch weiterhin die von der Union geforderte sogenannte Expertenkommission, die über den kommerziellen Einsatz der Frackingtechnologie entscheiden solle. Für Jantz-Herrmann steht jedoch fest, dass kein externes Gremium sondern der Deutsche Bundestag als demokratisch legitimiertes Organ über einen gegebenenfalls vorgesehen Einsatz entscheiden müsse. Nicht zuletzt müsse auch die Frage der Haftung der Unternehmen im Schadensfall zweifelsfrei geklärt werden.