
Nun kann die Bundestagsabgeordnete für Osterholz und Verden, Christina Jantz-Herrmann, eine Erfolgsmeldung verkünden: „Durch ein Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder, das mir vorliegt, wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert. Demnach können Werkstätten für behinderte Menschen auch Verpackungs- und Montagearbeiten ausführen, Handelsumsätze tätigen und Dienstleistungsangebote wie Garten-und Außenanlagepflege vorhalten sowie Märkte und Gastronomiebetriebe führen. Ihr Charakter als Werkstatt für behinderte Menschen ändert sich dadurch nicht – und folglich auch nicht die ermäßigte Umsatzsteuer.“
Die Abgeordnete führt dies auch auf ihren beharrlichen Druck zurück, den sie seit Monaten auf die zuständigen Ministerien ausübt: „Ich stand zur Problematik in regen Austausch mit dem Bundesfinanzministerium und habe auch ein sehr großes Bündel Unterstützer- Unterschriften der Waldheimwerkstätten weitergeben können. Es freut mich, dass nun zumindest für die Zukunft klargestellt ist, welchen hohen Stellenwert die Behindertenwerkstätten für die Integration leisten“.
Die entsprechenden Dienstleistungsarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen wie zum Beispiel im Café Clüverhaus wären gefährdet gewesen, hätte es kein Einlenken des Ministeriums gegeben, so die Bundestagsabgeordnete abschließend.
Zum Hintergrund:
Behindertenwerkstätten wurden bei der Produktion von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen seit vielen Jahren mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7%) besteuert, während die bis dato geltenden Steuerregularien vorsahen, dass von Behindertenwerkstätten erbrachte Dienstleistungen mit dem regulären Umsatzsteuersatz (19%) zu veranschlagen sind. Da von Behindertenwerkstätten betriebene Dienstleistungsangebote zwar in Konkurrenz zur freien Wirtschaft stehen, der Arbeitsaufwand zur Erbringung der Dienstleistungen jedoch erheblich höher ist, ist bei regulärer Umsatzbesteuerung ein Betrieb kaum mehr möglich, so die eindrucksvolle Schilderung der Gäste. Dies trifft ebenso auf den Landschafts- und Gartenbau zu.