
Schließlich wollen heute viele Menschen auch im Alter so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung, möglichst in der eigenen Wohnung bleiben. Diesem Wunsch wird mit dem neuen Heimgesetz Rechnung getragen, kommentiert Michallik erfreut.
Aus dem alten Heimgesetz ist jetzt das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen geworden, erläutert der SPD-Kreisvorsitzende. Schon diese Definition macht deutlich, worum es geht. Es wird nämlich politisch auf erhebliche gesellschaftliche Veränderungen in der Altersstruktur, den massiven Anstieg von Pflegebedürftigkeit und sich verändernden Bedarfen bei der Inanspruchnahme von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zukunftsweisend reagiert, findet Bernd Michallik.
Es gelte jetzt der Grundsatz ambulant vor stationär. "Betreutes Wohnen, Tagespflege, Alten-Wohnge-meinschaften, ambulant betreute WGs und selbstverwaltete WGs sind jetzt mögliche Formen, die gleichberechtigt im neuen Gesetz stehen und zu neuen Ufern bei der Betreuung führen, betont der SPD-Kreisvorsitzende.
Wichtig sei auch, so Bernd Michallik, dass Sozialhilfeempfänger auf Initiative von SPD und Grünen im Landtag in Zukunft nicht mehr aus Kostengründen in der vollstationären Altenpflege gegen ihren Willen in Doppelzimmern untergebracht werden sollen. "Das widerspricht nach unserer Auffassung nach der Menschenwürde, die im Grundgesetz geschützt ist. Wir brauchen vielmehr eine bessere Achtung von Menschen gerade auch in deren letztem Lebensabschnitt", stellt SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik abschließend klar.