AfA fordert bessere Kontrollen beim Mindestlohn

Dietmar Teubert, Kreisvorsitzender der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) und des DGB, nutzte das "Mahl der Arbeit" der SPD-Arbeitnehmerorganisation, um auf die aktuelle Bilanz des Zolls zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes einzugehen.

Teubert eingangs: "Wenn das Mindestlohngesetz wirken soll, sind Kontrollen unerlässlich. Statt diese aber konsequent umzusetzen, sind die Kontrollen im Jahr 2015 verglichen mit 2014 deutlich zurückgegangen. Noch schlimmer – die eingeplanten zusätzlich ausgebildeten Zollbeamten wurden für Aufgaben des BAMF abgezogen. Damit haben all die Unternehmen, die sich um den Mindestlohn herummogeln, 2015 quasi einen Freibrief gehabt – zulasten der Beschäftigten, monierte der AfA-Kreisvorsitzende.

Notwendig wäre gewesen, dass direkt nach Einführung eines Gesetzes breit und besonders intensiv geprüft wird – zum einen, um noch unsichere Unternehmen zu informieren und zum anderen, um Betriebe herauszufischen, die bewusst gegen das Gesetz verstoßen. Diese so genannte erste  "Aufklärungsphase" hat viel zu lange gedauert, zumal sich alle Unternehmer und Betriebe seit den Koalitionsverhandlungen Ende 2013 auf den Mindestlohn einstellen konnten, so Dietmar Teubert.

Die Begründung für den Rückgang der Kontrollen  – man prüfe nun risikoorientiert in den hauptgefährdeten Branchen –  tröstet nicht. Wer schwarze Schafe unter den Arbeitgebern verhindern will, muss deutlich machen, dass Verstöße bei allen jederzeit entdeckt und sanktioniert werden können. Immer wieder erreichen auch SPD-Gliederungen Hinweise, dass es trotz massiver Mindestlohn-Verstöße, die dem Zoll gemeldet werden, kaum Reaktionen gab. Das ist das falsche Signal!

Es wurde hauptsächlich im Baugewerbe (mit den dort lange bestehenden Branchenmindestlöhnen) geprüft. Aber in den Branchen, für die der gesetzliche Mindestlohn relevant ist, gab es kaum Kontrollen. Obwohl in Gaststätten und Hotels oft beim Mindestlohn betrogen wird, Schwarzarbeit häufig ist und Minijobs missbraucht werden, um den Mindestlohn zu umgehen, fanden hier nur 17 % der Prüfungen statt. Kontrollen schützen nicht nur Beschäftigte – auch Hoteliers und Gaststättenbetreiber, die sich an das Gesetz halten und unter der Schmutzkonkurrenz leiden, profitieren davon.

Von den Geldbußen in Höhe von insgesamt 43,4 Mio. Euro, die 2015 festgesetzt wurden, entfielen lediglich 0,2 Mio. auf Mindestlohnverstöße nach dem neuen Gesetz! Hier muss stark nachgebessert werden. Kontrollen dürfen sich nicht vorrangig auf Branchen und Betriebe mit vielen Beschäftigten konzentrieren. Auch kleinere Firmen müssen kontrolliert werden, betonte Teubert abschließend".