Bundesverwaltungsgericht stärkt Tarifbindung im Handwerk

Dietmar Teubert, Kreisvorsitzender der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) und des DGB im Landkreis Verden, hat ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes begrüßt, wonach Handwerksinnungen gegen geltendes Recht verstoßen, wenn sie Unternehmen eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) anbieten. Sozialdemokrat und Gewerkschafter Teubert sagte dazu:

"Das Bundesverwaltungsgericht hat damit ein wichtiges Signal für die Tarifbindung im Handwerk gesetzt. Dem OT-Unwesen in den Handwerksinnungen ist damit endlich ein Riegel vorgeschoben. Das Urteil muss nun schnell und ausnahmslos umgesetzt werden.

Die Arbeitgeber müssen endlich einsehen, dass sie mit dem Einsatz von OT-Mitgliedschaften auf dem Holzweg sind und ihren Branchen einen Bärendienst erwiesen haben. Durch die mangelnde Bereitschaft, Tariflöhne zu zahlen, hat das Handwerk stark an Attraktivität eingebüßt. Der viel beklagte Mangel an Nachwuchs ist auch eine direkte Folge dieser jahrelangen Tarifflucht. Je weniger Betriebe Tariflöhne zahlen, umso geringer sind die Chancen, flächendeckend Fachkräfte zu gewinnen. 

Junge Menschen wollen Jobs mit guten Arbeitsbedingungen. Nur Tarifverträge sichern faire Löhne und gute Perspektiven – das wiederum sind die zentralen Anforderungen, die junge Menschen an ihre künftigen Arbeitsplätze haben. Es ist höchste Zeit, hier gemeinsam anzupacken. Bekanntlich stehen die DGB-Gewerkschaften dem Handwerk stehen als verlässliche Tarifpartner bereit, unterstrich der AfA- und DGB-Kreisvorsitzende Teubert."