
Aus Sicht des SPD-Kreisvorsitzenden müssen Arbeitgeber stärker in die Verantwortung genommen werden, schwerbehinderten Menschen eine Chance zu geben. Bernd Michallik setzt sich in den überregionalen SPD-Gremien daher dafür ein, die Ausgleichsabgabe pro Pflichtarbeitsplatz von jetzt 290 Euro spürbar zu erhöhen, wenn Unternehmen keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
Für Bernd Michallik ist es folgerichtig, dass Unternehmen stärker angehalten werden müssen, ihre Beschäfti- gungspflicht schwerbehinderter Menschen gegenüber ernst zu nehmen. Er erwartet deshalb auch von der Rot-Grünen Landesregierung, sich im Bundesrat für eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe und der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung einzusetzen.
Der SPD-Kreisvorsitzende erinnert daran, dass seit dem Jahr 2008 Menschen mit Behinderung das Budget für ihre Arbeit in Werkstätten für behinderte Menschen als dauerhaften Lohnkostenzuschuss am allgemeinen Arbeitsmarkt nutzen können. Bisher nehmen aber nur 80 Menschen in Niedersachsen diese Förderung in Anspruch. Angesichts der anhaltend hohen Arbeitslosenquote von schwerbehinderten Menschen ist es nach Ansicht des SPD-Kreisvorsitzenden wichtig, das Budget für Arbeit auszuweiten und die Betroffenen auf ihrem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt besser zu begleiten.
Bekanntlich sind Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Kommen sie dieser Beschäftigungspflicht gar nicht oder nicht ausreichend nach, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Ausgleichsabgabe wurde seit Januar 2002 nur einmal um 12 Prozent angehoben. Die Inflationsrate im selben Zeitraum betrug aber schon 18 Prozent, so dass die Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit der Zeit eigentlich immer günstiger geworden ist.