
„Die bisherigen Standorte und Trägerstrukturen sollen möglichst umfassend erhalten werden, um Erfahrungswissen zu sichern“, so die Abgeordnete. Bereits im Sommer 2015 habe sich die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrer Forderung durchsetzen können, die wertvolle Arbeit der Mehrgenerationenhäuser mit einer längerfristigen Förderung zu sichern. Das neue Programm solle zunächst bis 2020 laufen.
„Das neue Bundesprogramm ermöglicht nun den Mehrgenerationenhäusern mehr Flexibilität in ihrer Arbeit. Sie können ihre Angebote zukünftig noch besser an den jeweiligen Ausgangslagen und Bedarfen vor Ort ausrichten und bewährte Projekte weiter stärken. Die längerfristig gesicherte Finanzierung war mir ein wichtiges Anliegen, um zum Beispiel unseren Mehrgenerationenhäusern in Osterholz-Scharmbeck oder in Dörverden Handlungssicherheit und Planbarkeit zu ermöglichen“, so Jantz-Herrmann.
Statt wie bisher vier werde es künftig nur noch zwei inhaltliche Schwerpunkte geben, in deren Rahmen die Häuser ihre Angebote bedarfsgerecht und möglichst flexibel gestalten können sollen. Der Fokus solle dabei auf der Gestaltung des demografischen Wandels und der Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte liegen. Zusätzlich sollen drei Querschnittsziele verfolgt werden, nämlich die generationenübergreifende Arbeit, die Einbindung freiwilligen Engagements sowie die Sozialraumorientierung.
„Unverändert zum bisherigen Programm bleibt im neuen Programm die Gesamtfördersumme je Haus in Höhe von jährlich 40.000 Euro, welche sich wie bisher aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 30.000 Euro und dem Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro (von Kommune, Landkreis und/oder Land) zusammensetzt. Das neue Programm wird den Mehrgenerationenhäusern jedoch einen flexibleren Einsatz der Fördermittel ermöglichen“, erklärt die Abgeordnete. Sie freue sich, dass die Mehrgenerationenhäuser als wichtige Begegnungsorte für ein generationenübergreifendes Miteinander von Menschen verschiedener Herkunft sowie unterschiedlicher Kulturen und Knotenpunkte für bürgerschaftliches Engagement in den Kommunen im neuen Programm weiter gefördert werden können
Die Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie und der Start des Interessenbekundungsverfahrens seien für April 2016 geplant.