
Grundlage ist ein Verordnungsentwurf, den das Bundesverkehrsministerium jetzt veröffentlicht hat. Dieser sieht unter anderem die Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptstraßen vor Schulen, Kindergärten, Kitas und Senioreneinrichtungen vor, wenn die Kommune dies für sinnvoll erachtet. Außerdem ist geplant, dass Rad fahrende Kinder auf Gehwegen von einer Aufsichtsperson begleitet werden dürfen.
Die jetzt vorgeschlagene Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll ermöglichen, so SPD-Kreis- tagsabgeordneter Dyck, Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten, Kitas und Senioreneinrichtungen anzuordnen, bevor schwere Unfälle passiert sind, allein weil durch die Verkehrssituation eine große Gefahr dafür besteht Das war bisher, besonders auf innerörtlichen Bundesstraßen, nicht möglich. Es musste ein Unfallschwerpunkt, also tatsächlich passierte Unfälle, nachgewiesen werden.
Auch die Begleitung Rad fahrender Kinder auf dem Gehweg ist nach Ansicht von Gerard-Otto Dyck ein wichtiges Signal an die Eltern, die künftig nicht länger gegen die StVO verstoßen, wenn sie in unmittelbarer Nähe und Sichtweite ihrer Kinder sein wollen.
Dyck abschließend: "Diese Regelung verlangt natürlich von den Begleitpersonen besondere Rücksichtnahme, insgesamt erwarten die Experten dadurch aber auch eine Senkung der Unfallzahlen, besonders mit Kindern als Opfer."