
Dyck ist überzeugt davon, dass mit den neuen Instrumenten der Zugang von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen zur abschlussbezogenen Weiterbildung verbessert werden kann. Gleichzeitig sieht der SPD-Kreispolitiker Anreize für eine erfolgreiche Nachqualifizierung, wenn der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist.
Gerard-Otto Dyck dazu: "Das Risiko der Arbeitslosigkeit und vor allem der Langzeitarbeitslosigkeit ist für Unqualifizierte maßgeblich höher als für beruflich Qualifizierte. Mit dem geplanten Weiterbildungsstärkungsgesetz wird der Langzeitarbeitslosigkeit der Kampf angesagt und mehr Menschen werden soziale Teilhabe und Chancen am Arbeitsmarkt eröffnet. Klar muss dabei allen sein, ohne Weiterbildung gibt es keine Fachkräfte in nennenswerter Zahl".
Schulleiter Dyck hält es auch für einen richtigen Ansporn, dass für Arbeitslose, die erfolgreich eine abschlussbezogene Weiterbildung machen, eine Prämie eingeführt werden soll. Diese Weiterbildungsprämie soll nämlich Arbeitslose zum Durchhalten der Fortbildungsmaßnahme motivieren. Beim Bestehen einer Zwischenprüfung soll es 1 000 Euro geben, für eine erfolgreiche Abschlussprüfung weitere 1 500 Euro.
Fehlende Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik erschweren nach Dycks Erkenntnissen oftmals eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung. Daher ist es folgerichtig, so der SPD-Bildungsexperte, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen, diesen aber gerne nachholen würden, zukünftig eine Förderung zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen erhalten sollen.
Außerdem ist es sehr sinnvoll, folgert Gerard-Otto Dyck, dass ferner die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt werden soll, indem unter anderem die Möglichkeiten der Kofinanzierung von beruflicher Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit und Arbeitgeber künftig ausgebaut werden.