
"Auch Menschen, denen bisher eines verweigert wurde, erhalten jetzt Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen".
Heiko Oetjen wertet die neue Regelung, mit der eine entsprechende EU-Richtlinie endlich in deutsches Recht umgesetzt wird, als wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte auf dem Finanzmarkt. "Außerdem werden Tranzparenz und Vergleichbarkeit von Kosten und Entgelten von Girokonten auch vor Ort deutlich erhöht und der Kontowechsel von einem Anbieter zum anderen erleichtert", berichtet der SPD-Fraktionschef. "Verbrauchern wird es künftig besser möglich sein, das für sie am besten geeignete Zahlungskonto am Markt zu finden."
Besonders freut Heiko Oetjen sich aber darüber, dass alle Kreditinstitute, die Dienstleistungen im Zahlungsverkehr gegenüber dem Publikum anbieten, verpflichtet werden sollen, Basiskonten anzubieten und zu führen. Eine Forderung die auch die kokalen Schuldnerberatungsstellen im Landkreis Verden immer wieder eingefordert hatten. Auch der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat sich bei einem Informationsgespräch mit Sozialpolitikern der SPD-Kreistagsfraktion überaus positiv zu dieser Regelung geäußert.
Mit dem Basiskonto sollen die grundlegenden Zahlungsdienste erledigt werden können. "Dazu gehören das Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Die Kreditinstitute dürfen für diese Dienste nur angemessene Entgelte verlangen", hatte AWO-Kreisvorsitzender Fritz-Heiner Hepke in dem Gespräch hervorgehoben und angekündigt, dass sein Wohlfahrtsverband im Landkreis Verden genauestens darauf achten werde, dass kein Institut hierbei über die Stränge schlägt.
Außerdem dürfen die Banken den Antrag auf ein Basiskonto nur dann ablehnen, wenn der Berechtigte bereits ein Basiskonto hat, wenn er sich bestimmter Straftaten schuldig gemacht hat oder das Kreditinstitut ein früher von ihm geführtes Basiskonto wegen Zahlungsverzugs gekündigt hat.
Wenn einem Verbraucher, einer Verbraucherin die Eröffnung des Basiskontos verweigert wird, kann er oder sie sich dagegen vor Gericht oder einer Verbraucherschlichtungsstelle vorgehen. Alternativ wird ein neu geschaffenes Verwaltungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfügung stehen, mit dem die Betroffenen einfach, effektiv und kostengünstig ihren Anspruch durchsetzen können.
"Alle Menschen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, auch Wohnungslose, Asylsuchende und Geduldete, sollen mit einem Girokonto am Zahlungsverkehr teilnehmen können, Das ist ein großer Schritt dahin, dass alle Menschen voll am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können", so Heiko Oetjen abschließend.