
Möller zählt dabei die zahlreichen Maßnahmen des Bundes auf, die beschlossen worden sind und zur Entlastung der Kommunen beitragen: Übernahme der Grundsicherung im Alter mit 5,9 Milliarden Euro im Jahr 2016, zusätzlich 4,5 Milliarden Euro bei Umsatzsteuer und Kosten der Unterkunft, das kommunale Investitionsprogramm von 3,5 Milliarden Euro, die erhöhten Städtebauförderungsmittel auf 700 Millionen Euro pro Jahr sowie die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus in Höhe von zwei Milliarden Euro, wobei eine weitere Erhöhung von Bauministerin Barbara Hendricks aktuell bereits angekündigt worden ist.
SPD-Kreistagsabgeordneter Heinz Möller hält Forderungen der Kommunen nach weiteren Hilfen dennoch für berechtigt. Noch immer würden nämlich Investitionsschwäche, Verschuldung und hohe Sozialausgaben die Handlungsfähigkeit vieler Städte. Gemeinden und Landkreise beeinträchtigen, besonders in strukturschwachen Regionen.
Es ist deshalb nur folgerichtig, so Möller, wenn die Kommunen deshalb ab 2018 über die veranschlagten fünf Milliarden Euro hinaus, weitgehend von den Kosten der Unterkunft entlastet werden. Ebenso müssen die finanziellen Folgen qualitativer Verbesserungen eines modernen Teilhabegesetzes durch den Bund getragen werden. Richtig ist ferner, dass die Kommunen im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen künftig beteiligt werden müssen. Das gilt für die Gewerbesteuerumlage ebenso wie bei der Modernisierung der Grundsteuer.
Für den Vorsitzenden des Sozial- und Gesundheitsausschusses beim Landkreis Verden Möller besteht die weiterhin größte Herausforderung aber in der Unterbringung und Integration der Flüchtlinge. Dabei zahlt der Bund für die Unterkunft 670 Euro pro Flüchtling. Aber vor allem die Integration stellt uns vor Ort insgesamt vor eine große Herausforderung. Dabei sind die Hunderten ehrenamtlichen Helfer eine große Ermutigung. Sie gilt es zu unterstützen. Dazu muss die Finanzierung von Lehrpersonal, Erziehern, Sozialarbeitern und entsprechenden Gebäuden und Einrichtungen gesichert werden.
Heinz Möller betont dazu, dass hier schnell geprüft werden muss, diese neue Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe seriös zu finanzieren, wobei auch eine andere Verteilung der Umsatzsteuer in Betracht zu ziehen ist. Es muss allen Entscheidungsträgern klar sein, dass es Integration nicht zum Nulltarif gibt. Deswegen ist auch nachvollziehbar, dass die kommunalen Spitzenverbände das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag für unverzichtbar halten.