
Gerade die laufenden Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen bieten nach Ansicht des SPD-Kreistagsabgeordneten eine gute Chance, die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern in der Bildung auf eine neue, moderne und zukunftsweisende Grundlage zu stellen. "Die Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Grundgesetz ist sicher der Königsweg zu einem souveränen und flexiblen Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern in den gemeinsamen Anliegen der Bildungsförderung, von der frühkindlichen Bildung bis zur Weiterbildung.
Im Rahmen der aktuell anstehenden Verhandlungen der Länder untereinander mit dem Bund müssen auch gerade diese Fragen neu verhandelt werden, zumal die Länder vom Bund zusätzlich zehn Milliarden Euro jährlich erwarten, die bisher ohne eine Bindung und Vereinbarung zur Stärkung der Bildung fließen sollen", findet Gerard-Otto Dyck.
Wer sich jetzt darüber beklagt, wie von Teilen der CDU/CSU zu hören, dass die Länder hiermit keinerlei Verpflichtung über eine bildungsorientierte Mittelverwendung eingehen, sollte auch neu über seine Haltung zum Kooperationsverbot nachdenken und zumindest aus wichtigem Anlass eine neue Gemeinschaftsaufgabe "Demographie und Integration" ins Auge fassen, schlägt der SPD-Kreistagsabgeordnete vor.
Er sieht dies nämlich als echte Zukunftsaufgabe, für die Bund und Länder gemeinschaftlich in Verantwortung stehen und für die viele gemeinsame Mittel notwendig sind.