
Jantz: „Durch das Gesetz soll verhindert werden, dass sich der assistierte Suizid zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung entwickelt. Geschäftsmäßige Formen des assistierten Suizids, die zurzeit noch beworben werden, beispielsweise von Sterbehilfevereinen, lehne ich ab. Es darf nicht sein, dass in Bezug auf die Sterbehilfe eine gesellschaftliche Normalisierung oder ein Gewöhnungseffekt eintritt. Alte oder kranke Menschen dürfen sich niemals zum assistierten Suizid gedrängt fühlen.“
Der Gesetzesentwurf war federführend von Kerstin Griese (SPD), der Religionsbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, und dem Abgeordneten Michael Brand (CDU) entwickelt worden. Es war der einzige Gesetzesentwurf, der durchgehend von Bundestagsabgeordneten aller Parteien unterstützt worden war. Anders als sonst üblich, galt für dieses sehr persönliche, schwierige Thema nicht die Fraktionsdisziplin. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Christina Jantz betont weiterhin: „Ich bin fest davon überzeugt, dass wir viel mehr in die Pflege von Alten und Kranken und entsprechend auch in die Palliativpflege und in die Palliativmedizin investieren müssen. Davon haben mich meine Besuche in verschiedenen Einrichtungen bei uns vor Ort überzeugt. Aus diesem Grund haben wir gestern ein Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen. Ich möchte, dass alle Menschen flächendeckend einen guten Zugang zu diesen Leistungen bekommen können, die dann zur Regelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen gehören werden.“