
Mit der Verabschiedung des Asylverfahrenbeschleunigungsgesetzes reagiert der Bund auf die Forderung der Länder, sie finanziell bei der Flüchtlingsunterbringung und anderen Projekten zu unterstützen. Mit Albanien, Kosovo und Montenegro wurden durch das Gesetz weitere sichere Herkunftsstaaten definiert, die Asylverfahren sollen beschleunigt, die Sprachförderung und die Integration auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Es wird Arbeitsvisa für Menschen aus dem Westbalkan geben, um Wege jenseits des Asylverfahrens zu ermöglichen. Für Ausreisepflichtige, bei denen Ausreisetermin und –möglichkeit feststehen, werden die Leistungen eingeschränkt, wenn sie länger als geplant hier sind. Die Gesundheitsversorgung wird deutlich und nachhaltig verbessert. Des Weiteren wird es Erleichterungen im Bauplanungsrecht und Beförderung des Wohnbaus geben.
„Allen Beteiligten sollte klar sein, dass Länder und Kommunen, freiwillige Helferinnen und Helfer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, des öffentlichen Dienstes und der Polizei an ihrer Belastungsgrenze und darüber hinaus arbeiten. Mein großes Dankeschön gilt genau ihnen, die die aktuelle Situation zu stemmen. Ohne sie wäre das Management vor Ort nicht möglich“, so Bundestagsabgeordnete Christina Jantz mit Blick auf die Situation in der Region.