Hilfe für Frauenhäuser – Bundesregelung muss kommen

Der Achimer SPD-Kreistagsabgeordnete und Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt im Landkreis Verden (AWO), Fritz-Heiner Hepke, findet es befremdlich, dass fast 40 Jahre nach Gründung des ersten deutschen Frauenhauses in West-Berlin immer noch keine verbindliche und dauerhafte Finanzierung des Hilfe- und Unterstützungssystems für gewaltbetroffene Frauen besteht. Hier müssen aus freiwilligen Leistungen der Kommunen und des Landes endlich Rechtsansprüche werden, findet der SPD-Sozialexperte.

"Frauenhäuser und Fachberatungsstellen leisten seit fast 40 Jahren unverzichtbare Arbeit bei der Überwindung gewaltgeprägter Lebensverhältnisse. Deshalb benötigen wir dafür endlich einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Dies gehört auch zur notwendigen finanziellen Planungssicherheit für die Unterstützungseinrichtungen, erklärte Hepke, der sich gerne an die Zeit der Aufbruchsstimmung im Landkreis Verden erinnert, als das Verdener Frauenhaus von SPD und Grünen durchgesetzt worden ist.

Hepke verweist in diesem Zusammenhang auch auf Studien des Bundesfamilienministeriums und der europäischen Grundrechteagentur, die belegen, dass jede vierte Frau in Deutschland im Alter von 16 bis 85 Jahren im Laufe ihres Lebens mindestens einmal körperliche Gewalt in einer Beziehung erlebt hat. Darunter wird Stoßen, Ohrfeigen, Schläge mit der Faust, Stiche und Schüsse verstanden. Für diese Frauen und ihre Kinder bietet das Verdener Frauenhaus als Unterstützungseinrichtung Schutz und Hilfe mit großzügiger finanzieller Förderung des Landkreises Verden.

Deutschlandweit hält AWO-Kreisvorsitzender Hepke die Frauenhäuser jedoch für chronisch unterfinanziert. Dabei existiert ein länderuneinheitlicher kaum zu durchschauender Flickenteppich an unterschiedlichsten Finanzierungsregelungen. Dies führe auch zu unsinnigen bürokratischen Hemmnissen bis hin zu Rechtsstreitigkeiten über die Kostenerstattungen.

Aus AWO-Erhebungen gehe hervor, dass dadurch immer wieder Einrichtungen permanent von Kürzungen und sogar Schließungen bedroht sind. Ferner sei zu beklagen, dass Frauen ohne Anspruch auf Sozialleistungen, wie etwa Studentinnen, die Kosten ihres Aufenthaltes oft selber tragen müssen. Auch gering verdienende Frauen müssen die Kosten mindestens zu einem Teil selbst abdecken können.

Die Forderung des SPD-Sozialexperten und Kreistagsabgeordneten Fritz-Heiner Hepke lautet daher: "Um dauerhaft ausreichenden und bedarfsgerechten Schutz für Frauen zu gewährleisten, braucht es einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe, unabhängig vom Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung. Bund, Länder und Kommunen mit ihren Spitzenverbänden müssen sich endlich an einen Tisch setzen, um dafür tragfähige Lösungen zu finden, die nicht zu Lasten der betroffenen Frauen und ihrer Kinder gehen. Dies ist auch die Position der AWO im Landkreis Verden", betonte Hepke abschließend.