
„Ursprünglich war im Gesetz geplant, dass es unterschiedliche Regelungen für unkonventionelles Fracking geben sollte. Hierzu gab es eine 3.000 Meter-Grenze. Nun soll diese gestrichen werden, so dass auch unter 3.000 Metern Tiefe nur zur Erkundungszwecken unter strengen Bedingungen unkonventionell gefrackt werden dürfe“, berichtet die Abgeordnete über die laufenden Verhandlungen.
„Ich habe diese Grenze wiederholt hinterfragt und kritisiert. Es ist ein guter Schritt, der zeigt, dass es Bewegungen im Fracking-Gesetz gibt“, so Christina Jantz. „Denn wir brauchen mehr, gerade wenn wir auf die konventionelle Erdgasförderung und hier auf die Entsorgung des Lagerstättenwassers schauen.“
Aktuell laufen die letzten Verhandlungen im Deutschen Bundestag. Schon in der kommenden Woche soll das Gesetz verabschiedet werden. Der Bundesrat, der diese Änderungen angemerkt hatte, könnte sich im Herbst mit dem Gesetz abschließend befassen.