
Dies sei ein wichtiger und richtiger Schritt, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schweren, unheilbaren Krankheiten an etlichen Stellen zu verbessern, betont der Sozialexperte der SPD-Kreistagsfraktion. Langjährige Forderungen der SPD im Landkreis Verden und des heimischen Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO) würden endlich Gestalt annehmen, würdigt Fritz-Heiner Hepke diese Nachricht weiter.
Wie der SPD-Sozialpolitiker ausführt, soll insbesondere bei Schmerzpatienten eine bessere Vernetzung der Versorgungsangebote künftig helfen, Leid zu lindern. Als Schwerpunkte des Gesetzes sieht Hepke die finanzielle Stäkung der Hospize, den Rechtsanspruch auf Beratung sowie die Möglichkeit, unterschiedliche Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung zu vernetzen. Jetzt werden Sterbebegleitung, Pflege und ärztliche Versorgung besser miteinander verknüpft. Zentraler Baustein des neuen Gesetzes sei dabei das Ineinandergreifen der unterschiedlichen an der Versorgung beteiligten Akteure.
So sei geplant, ergänzt der Vorsitzende des Kreissozial- und Gesundheitsausschusses, Heinz Möller aus Verden, bei den Vertragsärzten zusätzlich vergütete Leistungen einzuführen, die die Qualität der Versorgung erhöhen und die Kooperationen sowie aktive Koordination befördern. Außerdem sollen Ärztinnen und Ärzte, die zusätzliche Leistungen erbringen, künftige besondere Qualifikationsanforderungen erfüllen und sich an der Netzwerkarbeit oder einem gemeinsamen Fallmanagement mit anderen Leistungserbringern beteiligen.
Heinz Möller: "Im Landkreis Verden gab es in der Vergangenheit schon viele häusliche Sterbebegleitungen. Diese Zahl wird in Zukunft sogar noch steigen. Da ist es enorm wichtig, dass diejenigen, die ehrenamtliche Arbeit leisten, sich auf gute und optimierte Netzwerke verlassen können".
Die ärztliche Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen will die Große Koalition auch dadurch verbessern, informiert Hepke weiter, dass sie künftig Kooperationsvereinbarungen mit vertragsärztlichen Leistungserbringern abschließen sollen. Ziel sei es, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen eine koordinierte Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft gewährleisten, um die palliativ-medizinische Versorgung in den Einrichtungen zu verbessern.
"Insgesamt ist das neue Gesetz für den Bereich der Sterbebegleitung ein wichtiger Schritt. Sowohl stationäre als auch ambulante Einrichtungen profitieren auch finanziell deutlich. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die hospizliche Betreuung auch zukünftig vom Ehren- amt und bürgerschaftlichem Engagement geprägt bleibt", resümiert Fritz-Heiner Hepke auch in seiner Eigenschaft als AWO-Kreisvorsitzender.