Gutachten: Von CDU eingebrachte Expertenkommission verfassungswidrig

In einem aktuellen Gutachten durch Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg wird die Rolle der Expertenkommission als verfassungswidrig eingestuft. Sie soll beurteilen, in welchen Gesteinsformationen kommerzielles Fracking möglich ist.

„Auf Drängen der CDU ist die Expertenkommission erst in das so genannte Fracking-Gesetz aufgenommen“, so die Bundestagsabgeordnete Christina Jantz. Die Abgeordnete hat mehrfach die Rolle der Expertenkommission scharf kritisiert. „Ich befürchte eine Hintertür im Gesetzesentwurf. Das vorliegende Gutachten stützt meine Zweifel“, so Christina Jantz. Die Entscheidung, ob Probebohrungen möglich wären, müsse allein der Deutsche Bundestag treffen.