Änderungen am Fracking-Gesetzentwurf nötig

Der Deutsche Bundestag hat heute in seiner ersten Lesung über das Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie, das so genannte Fracking-Gesetz, beraten.

„Während der Debatte wurde deutlich, dass seitens der SPD-Bundestagsfraktion ein dringender Änderungsbedarf besteht“, so Christina Jantz im Anschluss an die Debatte. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat strengere Vorgaben bei der Gesetzgebung angeregt, sich aber auch offen für weitergehende Vorschläge gezeigt. Deutlich wurde in der Debatte, dass in der Union weiterhin sehr unterschiedliche Meinungen zum geplanten Gesetz bestehen. Diesen Konflikt zwischen Wirtschaftspolitikern und Umweltpolitikern muss die CDU/CSU intern lösen, so die Forderung der SPD-Redner. "Nur so  können wir konstruktiv in der Koalition zu weiteren Verschärfungen kommen“, so Christina Jantz.

Die SPD-Landesgruppen Bremen/Niedersachsen in der SPD-Bundestagsfraktion meldeten bereits vor der Sitzung Änderungen zum so genannten Fracking-Gesetz an. Unter der Federführung von der örtlichen Bundestagsabgeordneten Christina Jantz wurde eine gemeinsame Position aller 27 Abgeordneten aus Niedersachsen und Bremen gefunden.

„Wir fordern, dass der Umgang mit Lagerstättenwasser schärfer geregelt werden muss. Unternehmen sollen verpflichtet werden, stets den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik einzuhalten, dieser ist regelmäßig zu überprüfen, zum Schutz von Mensch und Umwelt. Gerade die oberirdische Aufbereitung muss stärker in den Fokus. Und wichtig: wir brauchen eine unabhängige Ökoeffizienzanalyse auch als Grundlage für die Einführung eines Monitoringsystems", so Christina Jantz.

Weiterhin sollen die Verbotszonen für Fracking- und Verpressvorhaben rechtssicher um Trinkwassergebiete ergänzt werden.