


„Wir stehen dabei im engen Austausch mit unserem umweltpolitischen Sprecher Dr. Matthias Miersch und dem zuständigen Berichterstatter unserer Fraktion, Frank Schwabe. Gemeinsam mit ihnen haben wir zahlreiche Punkte diskutiert“, kommentiert Christina Jantz die Veranstaltung.
„Änderungsbedarfe sehen wir insbesondere bei der von der Union geforderten Expertenkommission, die wir ablehnen, und der kommerziellen Förderung im Anschluss an Probebohrungen“, so Christina Jantz. Die oberirdische Entsorgung von Lagerstättenwasser dürfe ferner nicht ausgeschlossen werden. Zudem bedürfe es einer zeitlichen Befristung der Entsorgungsgenehmigung, sodass eine Überprüfung nach dem Stand der Technik erfolgt und technische Möglichkeiten auch tatsächlich ausgeschöpft werden müssen.
„Ein weiteres unserer Kernanliegen ist mit Blick auf die Rotenburger Rinne der Schutz von Wasser, das zur Trinkwasser- und Lebensmittelherstellung gewonnen wird. Die Bestimmungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung müssen ausgebaut und ein Monitoring implementiert werden.“, so Christina Jantz. Zudem sei sicher zu stellen, dass im Zuge der Beweislastumkehr auch eine Schadensregulierung durch die Unternehmen gewährleistet ist. Außerdem betrachtet die Abgeordnete die im Gesetz genannte 3.000 Meter-Grenze äußerst kritisch. Die Vorschläge sollen nun im Zuge der anstehenden parlamentarischen Beratungen in die Gesetzesentwürfe einfließen und wurden bereits an den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär, Florian Pronold, überreicht.
„Die Vorschläge gehen weit darüber hinaus, was bisher von Seiten der CDU/CSU-Fraktion als Änderungen eingebracht wurde. Trotzdem hoffe ich, dass die Fracking-kritischen Abgeordneten der Union unsere Vorschläge für mehr Trinkwasserschutz unterstützen. Es reicht jetzt nicht mehr aus, auf die Ministerien zu verweisen. Das Parlament ist am Zug und muss am Ende entscheiden, wie weitreichend die Regelungen sein sollen“, so Christina Jantz abschließend.