Wir brauchen ein Bundesteilhabegesetz zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen!

SPD-Kreisvorsitzender Bernd Michallik und die Arbeitsgemeinschaft 60Plus im SPD-Kreisverein Verden haben Pläne von Bundesozialministerin Andrea Nahles (SPD) ein Bundesteilhabegesetz zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen zu konzipieren nachdrücklich begrüßt.

Es sei an der Zeit jetzt ein Bundesteilhabegesetz zu Gunsten behinderter Menschen wie mit CDU und CSU im Koalitionsvertrag vereinbart vereinbart vorzulegen, so SPD-Kreisvorsitzender Michallik in einer Stellungnahme. Ein solches Vorhaben finde die uneingeschränkte Unterstützung der Sozialdemokraten im Landkreis Verden.

"Gerade nach der jetzt erfolgten Anhörung Deutschlands vor den UN-Gremien zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der hier geäußerten Kritik kann für uns Sozialdemokraten nur gelten: nicht Flügel kappen, sondern mit Schwung, Elan und frischem Mut, Dynamik in die Bereiche inklusive Bildung, Arbeit, eigenständige Wohnformen, aber insbesondere der Mitentscheidung und Selbstbestimmung behinderter Menschen zu bringen", betont Bernd Michallik.

Das heißt konkret, so der SPD-Kreisvorsitzende, dass wir die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit im Bundesteilhabegesetz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention brauchen und rechtlich verbindliche erste Schritte. Die Anrechnung des Gehaltes einer nicht behinderten Person auf die Eingliederungshilfe einer/s behinderten LebenspartnerIn komme einem indirekten Eheverbot gleich. Dies müsse geändert werden, weil es weder sozial noch gerecht sei, unterstreicht Bernd Michallik weiter.

Ein Teilhabegesetz ist außerdem zunächst keine Kostenfrage, sondern eine Frage der politischen Selbst- und Neubestimmung in unserer Gesellschaft. Daran wollen die Sozialdemokraten im Landkreis Verden gerne mitwirken und mitgestalten.

Deshalb fordert die SPD im Landkreis Verden und die SPD-Arbeitsgemeinschaft 60Plus alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, als klares Handeln zu Gunsten einer konsequenten Menschenrechtskonvention ein Bundesteilhabegesetz für die Menschen in Deutschland umzusetzen, das Menschen aus der lebenslangen Sozialhilfeabhängigkeit wegen einer Behinderung befreit. Dieses Gesetz muss ein qualitativer Schritt mit entscheidenden Weichenstellungen zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen werden.