

„Welche Relevanz genau diese Frage in Niedersachsen und insbesondere in Verden und Rotenburg/Wümme hat, macht die Fördermenge deutlich. In Niedersachsen werden circa 95 Prozent des deutschen Erdgases gefördert. Im Gesetzesentwurf ist bisher vorgesehen, das Wasser inklusive der Giftstoffe wieder in die Erde zu pressen. Diese Lösung ist hochgradig umstritten. Daher lote ich Alternativen konkret aus“, so die Bundestagsabgeordnete Christina Jantz. Sie hatte bereits in der letzten Woche gemeinsam mit dem zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für den Bereich Erdgasförderung, Frank Schwabe, in Berlin mit der Firma Nehlsen gesprochen. Christina Jantz setzt sich in Berlin dafür ein, strengere Regeln für die Erdgasförderung und für den Umgang mit Lagerstättenwasser in den vorgelegten Gesetzentwürfen zu verankern. Andreas Brandt ist als Bürgermeister ständig mit den Auswirkungen der Förderung durch die RWE DEA in Völkersen konfrontiert.
Hartmut Niemeyer und Volker Winkelmann von Nehlsen sind überzeugt, dass anfallendes Lagerstättenwasser mit diversen chemisch-physikalischen Verfahren grundsätzlich aufbereitet werden könnte. Kleine Versuche mit gering chloridhaltigem Lagerstättenwasser im vergangenen Jahr sind positiv verlaufen. Allerdings verfügt das Unternehmen aktuell nicht über die Kapazitäten und erforderlichen Genehmigungen für größere Mengen und auch stärker belastetes Material anzunehmen. Es liegt lediglich eine Genehmigung vor, sehr geringfügig salzhaltiges Wasser aufzubereiten. Das Lagerstättenwasser ist in der Regel allerdings deutlich stärker belastet.
Hypothetisch wurde auch das Szenario einer Aufbereitung vor Ort, also einer dezentral an der Förderstelle zu errichtenden Anlage durchgesprochen. Würden alle Hindernisse aus dem Weg geräumt und sämtliche Genehmigungen erteilt werden, könnte eine Anlage möglicherweise nach 5-10 Jahren in Betrieb genommen werden.
„Ich mache mich in und mit meiner Fraktion dafür stark“, so Jantz, „die oberirdische Klärung des Lagerstättenwassers im sogenannten Frackinggesetz zu verankern. Wir stehen mit dem Verfahren zur Aufbereitung von Lagerstättenwasser noch ganz am Anfang – das ist auch in unserem Gespräch heute einmal mehr als deutlich geworden.“ Zum Schutz von Mensch und Umwelt müsse diese Möglichkeit aber weiter verfolgt werden. „Außerdem dürfen wir die Förderunternehmen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen“, sind sich Brandt und Jantz einig.