Christina Jantz besucht Berufsfachschule Altenpflege in Langwedel

Eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema „Zukunft der Altenpflege“ erwartete die Bundestagsabgeordnete Christina Jantz als sie vor kurzem die Berufsfachschule Altenpflege in Langwedel besuchte. Etwa 40 Auszubildende nutzten die Gelegenheit, der Abgeordneten ihre Erfahrungen, aber auch ihre Hoffnungen für ihren Berufstand, zu schildern. Christina Jantz hörte aufmerksam zu.

Christina Jantz und Maria Biehl, Leiterin der Altenpflegeschule
Im Gespräch mit angehenden AlternpflegerInnen

Die meisten der Schüler und Schülerinnen haben sich bewusst für die Altenpflege entschieden und sind überzeugt von Ihrer Berufstätigkeit. Zeitnot, Personalmangel, ein schlechtes Bild der Pflege und der Pflegenden in der Öffentlichkeit sind allerdings Probleme, die die Schülerinnen und Schüler beschäftigen.  Und auch mit Kritik an „der Politik“ sparen sie nicht: Der Handlungsdruck sei durch den demographischen Wandel zweifellos gegeben. Doch das Thema Pflege stehe auf der politischen Tagesordnung immer noch viel zu weit unten.

Das liegt auch daran, dass die Pflegenden keine schlagkräftige Lobby haben. Wie viele der Anwesenden sprach sich auch Christina Jantz daher für die Einrichtung einer Pflegekammer aus, wie sie jetzt die niedersächsische Landesregierung plant. Maria Biehl, Leiterin der Altenpflegeschule, sieht das so: „Es ist nicht richtig, dass zu Themen der Pflege oft Vertreter der  Medizin zu Wort kommen  und nicht Angehörige der Pflegeberufe. Wir müssen selbst Präsenz in Gremien und Medien zeigen.“

Die Schulleitung trug der SPD-Abgeordneten ein anderes schwerwiegendes Problem vor. Wegen einer Regelungslücke in der niedersächsischen Gesetzgebung fürchteten die Altenpflegeschulen um den reibungslosen Fortbestand der Schulgeldfreiheit. Sollte diese wegfallen, könnten viele Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung nicht beenden – oder die Schule gerate in finanzielle Schwierigkeiten.

Christina Jantz konnte inzwischen eine rasche Klärung durch das Sozialministerium herbeiführen. Die Schulgeldfreiheit war nach Angaben des Sozialministeriums zunächst per Erlass an das Landessozialamt sichergestellt worden. Zum 01.02. wird nun das angekündigte Gesetz in Kraft treten, um die Schulgeldfreiheit auch gesetzlich abzusichern. Eine notwendige Verordnung wird zum 01.08. umgesetzt. Damit nun also keine Regelungslücke entsteht, wird der ursprünglich bis zum 31.01. geltende Erlass bis zum 31.07. verlängert. Die Abgeordnete zeigte sich erfreut: „Damit gilt die Schulgeldfreiheit weiter und es entsteht kein Problem. Das Landessozialamt wird auf Grundlage des verlängerten Erlasses die Bewilligungsbescheide einfach verlängern."

Genauere Informationen finden sich hier: http://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/gesundheit/nichtaerztliche_heilberufe/foerderung_ausbildung_altenpflege/massnahmen_pflegepaketes_niedersachsen/foerderung-der-ausbildung-in-der-altenpflege-manahmen-des-pflegepaketes-niedersachsen-363.html