
Möller: "Mit Bürokratie-Abbau lässt sich fast alles rechtfertigen. Aber die Einschränkung der Dokumen-tationspflicht wäre kein Abbau von Bürokratie, sondern ein Spiel mit den Feuer. Zu Schaden kämen dabei Menschen, insbesondere viele Minijobber, die mit jedem Euro rechnen müssen. Gerade dieser Personen- kreis muss darauf vertrauen können, dass der Mindestlohn kein leeres Versprechen ist, sondern auch tatsächlich gezahlt und nicht vorenthalten oder unterlaufen wird. Deshalb ist es nicht zu viel verlangt, von Arbeitgebern eine ordentliche Dokumentation zu verlangen. Diese bietet schließlich die Grundlage dafür, zu überprüfen, ob der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird".
SPD-Sozialpolitiker Möller verweist in diesem Zusammenhang auch auf eine Studie aus Nordrhein-Westfalen, die zeige, dass gerade Minijobber besonders häufig und überdurchschnittlich von Arbeitsvertragsverletzungen betroffen sind. Gerade bei Krankheit und Urlaub erfolge beispielsweise häufig nicht die gesetzlich vorgeschriebene Entgeltfortzahlung. Auch vor Ort würden etliche geringfügig Beschäftigte darüber klagen, dass ihre Arbeitgeber Umgehungsversuche starten. Dazu sollen neue Verträge mit reduzierter Stundenzahl herhalten, aber trotzdem wird die Arbeit in altem Umfang erwartet.
Die Neuerung durch den Mindestlohn bestehe auch darin, so Heinz Möller, dass es zu seiner Einhaltung gerade auf die Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden ankomme. Bei Minijobs ist jedoch keine gesetzliche Stundengrenze vorgesehen. Deshalb sei es richtig, dass es diese Dokumentationspflicht gebe. Diese ist letztlich auch eine Hilfe für die große Mehrheit der Arbeitgeber, die sich korrekt verhalten, denn sie können damit jederzeit den Nachweis erbringen, dass sie sich gesetzestreu verhalten.