

Pronold war auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Christina Jantz auf die Plenarebene des Reichstags gekommen, um mit den SPD-Bundestagsabgeordneten erneut über die Erdgasförderungstechnologie zu diskutieren.
Für Christina Jantz bedeutet dies jedoch nicht, dass nicht noch weiterer Regelungsbedarf besteht. „Ich stimme mit dem Staatssekretär überein, dass wir verbindliche Regelungen dringend brauchen. Das habe ich sehr deutlich gemacht. Herr Pronold und ich teilen die Einschätzung, dass wir gemeinsam an dem jetzigen Entwurf arbeiten müssen und ihn an bestimmten Stellen verbessern. Ich habe daher die Chance genutzt und dem Staatssekretär diejenigen Punkte des Entwurfes deutlich gemacht, bei denen ich Handlungsbedarf sehe“, so die Bundestagsabgeordnete für Osterholz und Verden.
„Der Entwurf, wie er jetzt aus dem Kanzleramt von CDU-Minister Altmaier gekommen ist, ist insbesondere im Bereich des Umgangs mit dem Lagerstättenwasser unzureichend. Mir geht der Entwurf hier also nicht weit genug. Der zurzeit geforderte Stand der Technik bei der Aufbereitung von Lagerstättenwasser wird der Problematik nicht umfassend gerecht. Aus meiner Sicht muss ein Verbot jeglicher Verpress-Vorhaben mit wassergefährdenden Stoffen in Betracht gezogen werden. Solange die Risiken für unsere Trinkwasserschutzgebiete, Wassergewinnungsgebiete, wie beispielsweise die Rotenburger Rinne, nicht ausgeschlossen werden können, dürfen diese Technologien nicht angewandt werden – dies ist meine Haltung. Eine umweltschonende Entsorgung muss das Ziel sein. Darüber hinaus sind die vorgeschlagenen Regelungen zur einzusetzenden Expertenkommission sowie deren Zusammensetzung und die Entscheidungsfindung nicht eindeutig und müssen konkretisiert werden. Der Bereich der Beweislastumkehr bedarf ebenfalls weiteren Regelungen. Alle möglichen Schäden, die aus dem Förderprozess heraus entstehen können, müssen umfasst sein. Zudem fassen wir die Formulierung zu den wissenschaftlichen Probebohrungen an. Deutlich muss sein, dass Forschungsvorhaben in keinem Fall eine wirtschaftliche Anschlussnutzung zulassen“, verdeutlicht die Abgeordnete.
„Der jetzige Entwurf geht in Kürze an die Verbände zur Anhörung. Daran anschließend geht er an die Bundesländer und zur Beratung an den Bundestag und an seine Gremien. Besonders auf die dortige Debatte wird es ankommen. Ich werde besonders an dieser Stelle erneut Einfluss nehmen und auf eine gute Ausgestaltung der Regelungen drängen“, so die Bundestagsabgeordnete abschließend.