
Zu den Rahmenbedingungen gehören nach dem Bericht der Verdener SPD-Kreispolitikerin Eva Hibbeler insbesondere: eine verlässliche, verbindliche und bundeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser, die Gewährleistung eines Rechtsanspruchs auf einen Frauenhausplatz, die angemessene räumliche Ausstattung für Schutz suchende Frauen und deren Kinder, eine verbesserte Personalausstattung der Frauenhäuser, faire Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen, die barrierefreiheit der Frauenhäuser sowie hohe Sicherheitsanforderungen zur Gewährleistung der Schutzfunktion.
Bekanntlich sind bisher Finanzierung und Ausstattungsstandards der Frauenhäuser innerhalb der Bundesrepublik völlig unterschiedlich geregelt, meist auf Basis bestehender Landesrichtlinien. Verbunden mit der Schaffung einheitlicher Regelungen ist es notwendig, betonte Eva Hibbeler, die Standards von Frauenhäusern den aktuellen Anforderungen für die sofortige Schutz- und Hilfeleistung, kompetente Unterstützung und Begleitung während des Aufenthalts sowie der Nachsorge anzupassen.
Es ist enorm wichtig, diesen Anspruch allen Frauen in der Bundesrepublik gleichermaßen gerecht zu werden, bekräftigte die engagierte Sozialdemokratin Hibbeler.