
Auch in Deutschland besteht hier dringender Handlungsbedarf: So führt die momentane Gesetzeslage zu Vergewaltigung dazu, dass das klare „Nein“ einer Betroffenen oft nicht ausreicht. Wenn der Täter keine Gewalt anwendet und nicht mit „gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ droht, liegt im derzeitigen Rechtssinne keine Vergewaltigung vor. Die momentane Gesetzeslage führt nicht nur dazu, dass immer weniger Betroffene sich zu einer Anzeige entschließen, sondern steht auch im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtskonventionen, erklärte Bernd Michallik.
Er sprach sich deshalb klar dafür aus, den Vergewaltigungsparagrafen im Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt wird – „Nein“ muss auch „Nein“ bedeuten!
Vor diesem Hintergrund begrüßt die SPD im Landkreis Verden das Vorhaben von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), diese Lücke im Strafrecht zum Schutz von Frauen und Mädchen nun endlich zu schließen.
Darüber hinaus brauchen wir dringend eine Verbesserung des Opferschutzes: Bereits in den Koalitionsverhandlungen hat die SPD einen Aktionsplan III gegen Gewalt an Frauen geforderterinnert Bernd Michallik Dazu gehört unter anderem ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für alle von Gewalt betroffenen Frauen sowie eine bundeseinheitliche institutionelle Finanzierung der Frauenhäuser, wovon auch das Frauenhaus in Verden profitieren würde. Die Umsetzung in dieser Wahlperiode ist leider bisher am Widerstand von CDU/CSU gescheitert, so Michallik enttäuscht.