
Bisher mussten oft gerade mittelständische Betriebe und das Handwerk finanziell viel zu weit in Vorleistung treten. Rechnungen durch die Auftraggeber wurden meist erst spät gezahlt. Lange Zahlungsfristen von über 3 Monaten waren an der Tagesordnung. Für die kleineren und mittleren Unternehmer bargen diese Zeitrahmen ein großes Risiko, denn sie liefen Gefahr eigene Rechnungen und Angestellte nicht mehr bezahlen zu können, obwohl die Betriebe auf dem Papier deutlich im „Plus“ waren. Zahlungsunfähigkeit und daraus resultierende Insolvenzen waren oft die Folge.
„Während meiner Besuche im Wahlkreis wurde ich schon häufiger auf diese Problematik angesprochen. Es war klar, dass etwas getan werden muss. Mit dem nun verabschiedeten Gesetzentwurf setzen wir auf ein „Fair Play“ im geschäftlichen Zahlungsverkehr. Die Zeiten, in denen mittelständische Betriebe und das Handwerk finanziell viel zu weit in Vorleistung treten mussten, sind damit vorbei.“, so die Abgeordnete Jantz.
Künftig können im Geschäftsverkehr Zahlungsfristen bis zu höchstens 60 Tage vereinbart werden. Eine längere Frist wird nur dann zulässig sein, wenn sie ausdrücklich getroffen und für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Striktere Fristen werden für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern festgesetzt. In diesen Fällen werden die Zahlungsfristen auf höchstens 30 Tage beschränkt. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die diese Regelungen umgangen werden sollen, sind zudem gesetzlich ausgeschlossen und damit unwirksam.